
Pfefferspray: 6 Mythen und Irrtümer - und was stimmt
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Ein Beitrag für mehr Sicherheit, Klarheit und Verantwortung
Pfefferspray gilt vielen als unkompliziertes Mittel zur Selbstverteidigung – klein, handlich, effektiv. Doch rund um seine Wirkung, Anwendung und Legalität kursieren viele Halbwahrheiten und gefährliche Fehleinschätzungen. Wer sich nicht gründlich informiert, riskiert nicht nur, im Ernstfall falsch zu handeln, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. In diesem Blogbeitrag entlarven wir sechs der häufigsten Mythen über Pfefferspray – und zeigen, was wirklich gilt.
1. "Pfefferspray oder Tränengas – das macht keinen Unterschied."
Falsch.
Verwechseln Sie niemals Pfefferspray mit Tränengas-Sprays. Auf Pfefferspray finden Sie immer die Abkürzung OC (für den Wirkstoff Oleorosin Capsicum), während bei Tränengassprays das Kürzel CS steht.
CS-Sprays sind in der Schweiz bewilligungspflichtig, bzw. den Behörden vorbehalten. Alleine der Besitz eines CS-Sprays ist bereits strafbar und wird nicht bloss mit einer Busse als Übertretung bestraft. Der Besitz oder das Mitführen eines CS-Sprays führt zu einer Strafanzeige wegen Vergehens gegen das Waffengesetz, wird mit einer Gefängnisstrafe geahndet und führt zu einem Strafregistereintrag.
OC- und PAVA – also Pfeffersprays und synthetische PAVA-Sprays hingegen – dürfen bewilligungsfrei gekauft, mitgeführt und zur Notwehr oder Notwehrhilfe, im Rahmen der Verhältnismässigkeit, gegen Angreifer eingesetzt werden.

2. "Pfefferspray ist harmlos – es brennt nur kurz."
Falsch.
Pfefferspray ist ein hochwirksames Abwehrmittel zur kurzfristigen Selbstverteidigung. Es enthält den natürlichen Reizstoff Capsaicin, gewonnen aus Chilischoten, oder synthetische Varianten wie PAVA und kann einen Angreifer innerhalb von Sekunden kampfunfähig zu machen – ohne bleibende Schäden, aber mit deutlicher Wirkung auf Augen, Atemwege und Haut.
Ein verantwortungsvoller Umgang, umfassende Aufklärung sowie rechtliche Kenntnisse sind entscheidend, um Pfefferspray sicher und gesetzeskonform einzusetzen.
Wirkung auf einzelne Organsysteme
Augen:
- Heftiger brennender Schmerz
- Krampfartiger Lidschluss
- Tränenfluss, Bindehautschwellung, Rötung
- Kontaktlinsenträger sind besonders gefährdet, da sich ein Wirkstoffdepot zwischen Linse und Hornhaut bilden kann
- In Einzelfällen: Hornhauttrübung und temporärer Sehverlust
Atemwege:
- Husten, Niesen, Atemnot
- Gefahr eines Stimmritzenkrampfs (besonders bei Asthmatikern)
- Bei Risikopatienten: hypertensive Krisen, Kreislaufkollaps
- Psychische Reaktionen wie Panik und Desorientierung können die Wirkung verstärken
Haut:
- Brennen, Rötung, Schwellung, Quaddelbildung
- Selten Blasenbildung
- Symptome klingen meist nach 30–60 Minuten ab
Dauer der Symptome und Nachbehandlung
- Erste Beschwerden treten meist nach wenigen Sekunden ein
- Symptome klingen normalerweise nach 30–60 Minuten ab
- Abspülen mit kaltem Wasser für 10–15 Minuten empfohlen
- Kein Reiben oder Auftragen von Salben
- Bei Beschwerden länger als 45 Minuten: sofort ärztliche Hilfe aufsuchen
Augen: Spülung mit viel Wasser oder Augenspüllösungen, Kontaktlinsen entfernen, Augenarzt konsultieren
Atemwege: Atemüberwachung, ggf. Sauerstoffzufuhr, Bronchodilatatoren (nur medizinisch)

3. „Pfefferspray wirkt bei jedem Angreifer gleich."
Falsch.
Der Glaube, Pfefferspray wirke bei jedem sofort und zuverlässig, ist trügerisch. Studien und Praxiserfahrungen zeigen:
- Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss spüren die Reizung oft abgeschwächt oder gar nicht – die Reaktion kann verzögert oder kaum vorhanden sein.
- Bei psychisch instabilen oder äusserst aggressiven Personen in enthemmtem und unkontrollierbarem Zustand können trotz Schmerzen den Angriff unter Umständen weiter fortsetzen.
- Auch bei starkem Wind, Regen oder großen Distanzen kann der Effekt eingeschränkt sein.
Ein realistischer Umgang mit dem Spray bedeutet: Es ist ein gutes Mittel – aber kein magischer Schutzschild.

4. „Man kann Pfefferspray bedenkenlos im Ausland verwenden.“
Falsch.
Die Rechtslage ist international extrem unterschiedlich. Die untenstehende Übersicht ist ohne Gewähr, da wir sie nicht regelmässig überprüfen und anpassen. Informieren sie sich unbedingt selbst an offiziellen Stellen, bevor sie ein Pfefferspray ausserhalb der Schweiz mitführen wollen.
Land |
Rechtslage |
Schweiz |
Erlaubt – Frei käuflich und mitführbar ab 18 Jahren. Keine Bewilligung erforderlich |
Belgien |
Verboten - Sondergenehmigung der Polizei notwendig |
Deutschland |
Erlaubt - Nur als Tierabwehrspray frei verkäuflich. Einsatz gegen Menschen nur in Notwehr |
Frankreich |
Erlaubt - Mit Einschränkungen. Unterliegt dem Waffengesetz. Mindestalter 18 Jahre |
Italien |
Erlaubt - aber reglementiert: max. 20 ml, OC <10 %, nicht unter 16 Jahren |
Niederlande |
Verboten - Besitz und Mitführen strafbar |
Österreich |
Erlaubt - Kein Waffenschein erforderlich |
Spanien |
Erlaubt - aber nur zertifizierte Modelle über autorisierte Händler |
Tschechien |
Erlaubt – für Erwachsene ohne Einschränkungen |
Wer Pfefferspray mit ins Ausland nimmt, sollte sich dringend vorher informieren – sonst drohen Beschlagnahmung, Bußen oder sogar Strafverfahren.

5. „Pfefferspray ist einfach zu bedienen – Training ist überflüssig.“
Falsch.
Viele Menschen unterschätzen den Stressfaktor im Ernstfall. Ohne Übung passieren typische Fehler. Falsche Haltung oder fehlende Reaktionsroutine können zu Selbstkontamination führen, zum Verfehlen des Angreifers oder zum Verlust des Sprays.
Empfehlung:
- Mit einem Trainingsspray (ohne Wirkstoff) üben
- Einsatzszenarien simulieren
- Positionierung und Entsicherung automatisieren
Ein geübter Umgang erhöht die Effektivität erheblich und gibt Sicherheit.

6. „Pfefferspray darf man jederzeit einsetzen.“
Falsch.
In der Schweiz (wie auch in vielen anderen Ländern) ist der Einsatz von Pfefferspray nur im Rahmen der Notwehr oder Notwehrhilfe erlaubt – also wenn ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegt – und dies nur im Rahmen der Verhältnismässigkeit.
Den Nachbarn ansprühen, weil er zu laut war, oder ein Pfefferspray bei einer verbalen Auseinandersetzung einzusetzen, wäre ganz klar unzulässig.
Wer das Spray unangemessen einsetzt, riskiert eine Strafanzeige wegen Körperverletzung.
Informieren Sie unbedingt in jedem Fall die Polizei, wenn sie das Pfefferspray eingesetzt haben.
Zusätzliche Tipps für den sicheren Umgang:
- Trage das Spray immer griffbereit. Fühlst du dich unwohl, verfolgt oder bedroht, nimm das Spray in deiner Tasche in die Hand.
- Achte auf das Ablaufdatum. Veraltete Sprays verlieren an Druck und Wirkung
- Kaufe nur geprüfte und für die Schweiz zugelassene Produkte. Auf dem Pfefferspray MUSS der Schweizer Importeur mit Anschrift und Telefonnummer aufgeführt sein.
Wissen schützt. Mythen gefährden.
Pfefferspray ist ein sehr nützliches Selbstverteidigungsmittel, wenn man es verantwortungsvoll und informiert einsetzt. Wer die Grenzen kennt und regelmäßig übt, erhöht nicht nur die eigene Sicherheit – sondern auch die rechtliche Absicherung im Ernstfall.
© www.pfefferspray.ch – Juni 2025